Die Parlamente der Vereinbarungskantone bewilligen das jährliche Globalbudget. Nach Abzug von 10% gemäss Abs. 3 wird das Globalbudget nach Massgabe der ständigen Wohnbevölkerung wie folgt aufgeteilt:
- Schwyz:
66%
- Obwalden:
16%
- Nidwalden:
18%
Für allfällige Nachtragskredite gilt der Verteilschlüssel gemäss Bst. a bis c.
Mit dem Globalbudget sind sämtliche zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Personal- und Sachaufwände der beauftragten Person, ihrer Stellvertretung und des Personals zu decken.
Von den Gesamtkosten trägt der Kanton Schwyz vorab 10% als Zusatzkosten für die Aufgaben des Öffentlichkeitsprinzips und als Abgeltung eines Standortvorteils.
Die beauftragte Person reicht den Entwurf des Globalbudgets rechtzeitig dem Regierungsrat des Kantons Schwyz zu Handen der zuständigen Organe der Vereinbarungskantone ein.