Die beschuldigte Person kann die Ordnungsbusse sofort oder innerhalb von 30 Tagen (Bedenkfrist) bezahlen.
Das zuständige Organ hat der beschuldigten Person mitzuteilen, dass diese das kantonale Ordnungsbussenverfahren ablehnen kann. Lehnt die beschuldigte Person dieses Verfahren für eine oder mehrere ihr vorgeworfene Widerhandlungen ab, wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet.
Bezahlt die beschuldigte Person sofort, wird ihr eine Quittung ohne ihren Namen ausgestellt.
Bezahlt die beschuldigte Person nicht sofort, ist ihre Identität festzustellen. Sie erhält ein Bedenkfristformular und einen Einzahlungsschein. Das zuständige Organ behält eine Kopie des Formulars zurück.
Bezahlt die beschuldigte Person die Ordnungsbusse innerhalb der Bedenkfrist, wird diese Kopie vernichtet. Bezahlt sie die Ordnungsbusse innerhalb der Bedenkfrist nicht, wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet.
Der Regierungsrat regelt in einer Verordnung den Inhalt der Quittung und des Bedenkfristformulars sowie die elektronische Abwicklung.