Der Kanton Nidwalden gewährleistet die Strafverfolgung bei Wirtschaftsdelikten für die Vereinbarungskantone durch die Anstellung hierzu befähigter Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte. Diese Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte ist der Staatsanwaltschaft Nidwalden angeschlossen.
Die Behörden der Kantone Obwalden und Uri beauftragen im Sinne eines Leistungskaufs und im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte mit der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten. Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte amtet in den Kantonen Obwalden und Uri als ausserordentliche Staatsanwaltschaft, sie bedarf hiefür einer Ernennung durch die zuständige Behörde im Einzelfall.