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265.51

Verordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten

(Gebührenverordnung, GebV)

vom 20.02.2024 (Stand 01.01.2025)

Präambel

Der Regierungsrat von Nidwalden,

gestützt auf Art. 64 Abs. 1 Ziff. 1 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 7, 9, 12, 19, 21 und 28 des Gesetzes vom 27. Juni 2001 über die amtlichen Kosten (Gebührengesetz)[1],

beschliesst:

Art. 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Höhe der Gebühren der kantonalen Verwaltung für Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide sowie die Benützung öffentlicher Sachen und Einrichtungen.

Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen eidgenössischer oder kantonaler Erlasse.

Art. 2 Bemessung

Die Gebühren richten sich nach dem im Anhang enthaltenen Tarif.

Gebühren für Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide, die im Tarif nicht aufgeführt sind, bemessen sich nach dem Zeitaufwand.

Für Verfügungen und Dienstleistungen, die auf Gesuch hin dringlich oder ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit erlassen oder verrichtet werden, können Zuschläge bis zu 50 Prozent erhoben werden.

Art. 3 Zeitaufwand

Die Gebühr nach Zeitaufwand ist gestützt auf das Leistungslohnband des die Amtshandlung ausführenden Personals wie folgt zu berechnen:

Leistungslohnband Stundenansatz
1 Fr. 50.00
2 Fr. 55.00
3 Fr. 61.00
4 Fr. 67.00
5 Fr. 74.00
6 Fr. 81.00
7 Fr. 90.00
8 Fr. 99.00
9 Fr. 114.00
10 Fr. 125.00
11 Fr. 137.00
12 Fr. 151.00

Für Auszubildende werden Fr. 20.– je Stunde berechnet.

Art. 4 Verzugszins

Ist die zahlungspflichtige Person in Verzug, so hat sie einen Verzugszins von 5 Prozent zu entrichten.

Auf die Erhebung des Verzugszinses wird verzichtet, wenn dessen Betrag Fr. 20.– nicht übersteigt.

A1 Anhang Gebührentarif

Art. A1-0 Allgemeine Gebühren

Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
0.1 Spruchgebühr
0.1.1 für die Behandlung offensichtlich missbräuchlicher Einwendungen 100.– bis 3'000.–
0.1.2 im Rechtsmittelverfahren 100.– bis 5'000.–
0.2 Abschreibungsentscheid 0.– bis 1'000.–
0.3 Verfügung gestützt auf ein Wiedererwägungsgesuch 80.– bis 1'000.–
0.4 Anordnungen im Rechtsmittelverfahren
0.4.1 Parteibefragung 300.– bis 1'000.–
0.4.2 Rapport der Auskünfte einer Partei oder Dritter 50.– bis 500.–
0.4.3 Augenschein 200.– bis 1'000.–
0.4.4 Einholen von Urkunden oder Auskünften 15.– bis 60.–
0.5 Entzug einer Bewilligung oder Verleihung 100.– bis 3'000.–
0.6 Verfügung einer Ersatzvornahme 100.– bis 1'000.–
0.7 aufsichtsrechtliche Genehmigung 100.– bis 1'000.–
0.8 aufsichtsrechtliche Untersuchung bei Feststellung rechtswidriger Zustände 100.– bis 5'000.–
0.9 Vorladung 15.–
0.10 zweite und weiter Mahnungen 30.–
0.11 Aufforderung zur Einreichung von nicht fristgerecht eingereichten Unterlagen 20.– bis 50.–
0.12 schriftliche Bescheinigung, Abgabe von Listen, Verzeichnissen oder dergleichen 10.– bis 60.–
0.13 Einsichtnahme in amtliche Akten oder Auskunft über ihren Inhalt in einer abgeschlossenen Sache 20.– bis 300.–
0.14 Ausfertigung einer Abschrift, je Seite 20.–
0.15 Druckerzeugnisse
0.15.1 Normalgrösse Fotokopie (bis und mit A3)
0.15.1.1 Erstellung durch Personal (einseitig) 1.–
0.15.1.2 Erstellung durch Personal (doppelseitig) 1.50
0.15.1.3 selbständige Erstellung (einseitig) 0.30
0.15.1.4 selbständige Erstellung (doppelseitig) 0.40
0.15.2 Übergrösse Fotokopie (grösser als A3)
0.15.2.1 Erstellung durch Personal (einseitig) 1.50
0.15.2.2 Erstellung durch Personal (doppelseitig) 2.50
0.15.3 besondere Erzeugnisse
0.15.3.1 Planscan bis 90 cm Breite bei Abgabe als pdf-Datei, je m² 2.50
0.15.3.2 Planplot, Plankopie schwarz/weiss bis 90 cm Breite, je m² 10.–
0.15.3.3 Planplot, Plankopie farbig bis 90 cm Breite, je m² 15.–
0.16 besonderer Aufwand im Zusammenhang mit der Anfertigung von Fotokopien, Planscans und Planplots, je Stunde 60.–
0.17 Zustellen oder Abholen von Dokumenten, Gegenständen oder dergleichen durch Boten, je Kilometer 7.–
im Minimum 10.–
0.18 Drucksachen, je Seite 0.15
im Minimum 2.–
0.19 Verwahrung oder Verwaltung von Geld, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen, je angefangenes Jahr 1 ‰ des Kurswertes, im Minimum 50.–
0.20 Verfügung der Rückerstattung von Kantonsbeiträgen bei Zweckentfremdung 80.– bis 500.–
0.21 Benützung von Sitzungs-, Arbeits- oder sonstigen Räumen, je Tag 50.– bis 500.–
0.22 technische oder audiovisuelle Einrichtungen jeder Art, je Tag 10.– bis 250.–
0.23 Ausführung von Reparaturen an öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen zu Lasten von Dritten sowie Dienstleistungen zu Gunsten von Dritten ausserhalb des ordentlichen Aufgabenbereiches der Baudirektion nach Zeitaufwand
im Minimum 50.-
0.24 Benutzung von Fahrzeugen
0.24.1 Personenwagen, je Stunde 40.–
0.24.2 Lieferwagen, je Stunde 65.–
0.24.3 geländegängiger Personenwagen, je Stunde 55.–
0.24.4 Kleinlastwagen, je Stunde 144.–
0.24.5 Lastwagen, je Stunde 162.–
0.24.6 Anhänger, je Stunde 25.–
0.24.7 Pflug, je Stunde 46.–
0.24.8 Streuer, je Stunde 41.–
0.24.9 Greifer für Kran, je Stunde 30.–
0.24.10 Kran für Lastwagen, je Stunde 55.–
0.24.11 Seilwinde zu Kran 18.–
0.25 Benutzung von Spezialfahrzeugen
0.25.1 Teleskoplader, je Stunde 210.–
0.25.2 Arbeitsboot, je Stunde 100.–
0.25.3 Kehrmaschine, je Stunde 150.–
0.25.4 Schneefräse zu Geräteträger, je Stunde 80.–
0.25.5 Rasentraktor, je Stunde 35.–
0.25.6 Geräteträger, je Stunde 105.–
0.25.7 Wassertank und Schwemmanlage zu Geräteträger 30.–
0.25.8 Hubstapler 2’000 kg, je Stunde 120.–
0.25.9 Holzhackermaschine, je Stunde 90.–
0.25.10 Markiermaschine, je Stunde 42.–
0.25.11 Belagschneidemaschine, je Stunde 32.–
0.25.12 Kompressor 2,2 m³, je Stunde 34.–
0.26 Verwendung von Geräten
0.26.1 Vibrationswalze, je Stunde 55.–
0.26.2 Benzin-Kleingeräte, je Stunde 19.–
0.26.3 Elektro-Kleingeräte, je Stunde 12.–
0.26.4 Schweissanlage, je Stunde 26.–
0.26.5 Demarkiermaschine, je Stunde 53.–
0.26.6 Seilwinde zu Geräteträger, je Stunde 35.–
0.26.7 Einachsmäher mit Anbaugerät, je Stunde 65.–
0.26.8 Böschungsmäher hydraulisch zu Geräteträger, je Stunde 80.–
0.26.9 Pumpe mit Verbrennungsmotor, je Stunde 25.–
0.26.10 Hochdruckpumpe, je Stunde 45.–
0.26.11 Kanalkamera, je Stunde 40.–
0.27 Verwendung von Signalisationen
0.27.1 Verkehrsregelungsanlage verkehrsabhängig, je Tag 42.–
0.27.2 Verkehrsregelungsanlage verkehrsabhängig, je Monat 1'000.–
0.28 Materialzuschläge 15 % auf Einstandspreis
0.29 Deckbelagsarbeiten
0.29.1 Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; bis 10 m², je m² 300.–
0.29.2 Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; 10-50 m², je m² 250.–
0.29.3 Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; 50-100 m², je m² 150.–
0.30 Entschädigungen für:
0.30.1 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 20 cm, je Laufmeter 2.–
0.30.2 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 50 cm, je Laufmeter 4.–
0.30.3 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 100 cm, je Laufmeter 8.–
0.30.4 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser grösser als 100 cm, je Laufmeter 12.–
0.30.5 Schachtdeckel mit einem Durchmesser kleiner als 80 cm 100.–
0.30.6 Schachtdeckel mit einem Durchmesser grösser als 80 cm 200.–
0.30.7 Gewährung Durchleitungsrecht von Rohrblöcken je m² betoniertem Querschnitt 10.–
0.30.8 Gewährung Ankerrecht für temporäre Anker je m² gesicherte Baugrubenwand (gemessen ab OK Baugrubensohle bis OK Trottoir- oder Strassenfläche) 20.–
0.31 Entschädigung bei der Verpachtung / Vermietung von kantonalem Grund und Boden, pro Jahr:
0.31.1 je m² Grünfläche, die als solche genutzt werden 2.–
0.31.2 je m² übrige Flächen 10.–
0.31.3 je m² für industrielle oder gewerbliche Nutzung 15.–

Art. A1-1 Staat, Volk, Behörden

Tarif-Nr. Bezeichnung Gemeinde Kanton
1.1 Bürgerrechtsgesetzgebung (NG 121.1)
1.1.1 Einbürgerung von Ausländerinnen oder Ausländern
1.1.1.1 Volljährige Einzelperson 1‘400.– bis 1‘600.– 1‘000.– bis 1'500.–
1.1.1.2 Minderjährige Einzelperson 1‘060.– bis 1‘260.– 800.– bis 1'300.–
1.1.1.3 Ehepaar 2‘100.– bis 2‘300.– 1'300.– bis 1'800.–
1.1.1.4 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 340.– bis 540.– 200.– bis 400.–
1.1.2 Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen oder Bürgern
1.1.2.1 Einzelperson 500.– bis 700.– 500.– bis 760.–
1.1.2.2 Ehepaar 840.– bis 1‘040.– 650.– bis 960.–
1.1.2.3 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 80.– bis 180.– 60.–
1.1.3 Einbürgerung von Kantonsbürgerinnen oder –bürgern
1.1.3.1 Einzelperson 500.– bis 700.–
1.1.3.2 Ehepaar 840.– bis 1‘040.–
1.1.3.3 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 80.– bis 180.–
1.1.4 Entlassung aus dem Bürgerrecht
1.1.4.1 Einzelperson 160.– 280.–
1.1.4.2 Ehepaar 240.– 380.–
1.1.4.3 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 40.– 40.–
Wird ein Einbürgerungsverfahren insbesondere durch einen ablehnenden Entscheid der kommunalen oder Bundesinstanz oder durch Rückzug des Gesuches vorzeitig beendet, wird eine angemessen reduzierte Gebühr im Umfang der bisherigen Aufwändungen festgesetzt.
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
1.2 Niederlassung und Aufenthalt (NG 122.1)
1.2.1 Allgemein
1.2.1.1 Ausstellung des Niederlassungs- oder des Aufenthaltsausweises gebührenfrei
1.2.1.2 Ausstellung oder Verlängerung Heimatausweis 20.–
1.2.1.3 Wohnsitzbestätigung 20.–
1.2.1.4 Lebensbestätigung 10.–
1.2.1.5 Postzustellung, Nachbehandlung vernachlässigter Meldungen und Nachsendung hinterlegter Schriften 20.– bis 100.–
1.3 Ausländergesetzgebung (NG 122.2)
1.3.1 Wohnsitzbestätigung
1.3.1.1 aktuelle 20.–
1.3.1.2 für Bürgerrechtsnachweis 20.– bis 50.–
1.3.2 Abmeldung 20.–
1.3.3 Lebensbestätigung 10.–
1.3.4 weitere Bescheinigungen 5.– bis 40.–
1.3.5 Zivilstandsänderung
1.3.5.1 ohne Namensänderung 30.–
1.3.5.2 mit Namensänderung 65.–
1.3.6 Wegweisungs-, Ausweisungs-, Entzugs- oder Widerrufsverfügungen, deren Androhung sowie Verwarnungen 100.– bis 950.–
1.3.7 Verfügungen betreffend Zwangsmassnahmen 0.– bis 500.–
1.3.8 arbeitsmarktliche Verfügungen
1.3.8.1 Kurzaufenthalt ohne Kontingentsbelastung 100.–
1.3.8.2 Kurzaufenthalt mit Kontingentsbelastung 250.–
1.3.8.3 Aufenthalt 400.–
1.3.8.4 selbständige Erwerbstätigkeit 400.–
1.3.8.5 Androhung oder Anordnung von Sanktionen 250.– bis 600.–
1.3.8.6 Stellenantritt und Stellenwechsel, 100.–
bei Personen aus dem Asylbereich gebührenfrei
1.3.8.7 Verlängerung einer bestehenden Bewilligung 100.–
1.3.8.8 Arbeitsbewilligung für Schutzbedürftige (S) 100.–

 *

Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
1.4 Publikationsgesetzgebung (NG 141.1)
1.4.1 Amtsblatt
1.4.1.1 Jahresabonnement 66.-
1.4.1.2 Publikation allgemein 30.-
1.4.1.3 Publikation in den Rubriken Schuldbetreibungen, Konkurse, Nachlassverfahren 15.-
1.4.1.4 Publikation von Handesregistereintragungen gebührenfrei
1.4.2 Einzelausgaben kantonaler Erlasse
1.4.2.1 je Seite 0.20 (insgesamt mindestens 2.-)
1.4.2.2 je Zustellung 5.-

Art. A1-2 Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege, Vollzug

Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
2.1 Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen oder Entscheide, wie sie im schweizerischen oder kantonalen Zivilrecht erstinstanzlich vorgenommen werden durch (NG 211 und 221)
2.1.1 die Gemeinde
2.1.1.1 als kommunale Teilungsbehörde bei der Anmeldung zum Erbgang 50.– bis 100.–
2.1.1.2 Hinterlegung eines Vorsorgeauftrags 60.–
2.1.1.3 Hinterlegung einer Verfügung von Todes wegen 60.–
2.1.2 die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
2.1.2.1 im Allgemeinen 150.– bis 2'000.–
2.1.2.2 Entgegennahme von Erklärungen und Ausstellen von Bescheinigungen wie insbesondere Handlungsfähigkeitszeugnissen 20.– bis 200.–
2.1.3 das Amtsnotariat 20.– bis 500.–
2.1.4 die Justiz- und Sicherheitsdirektion 150.– bis 2‘000.–
2.1.5 den Regierungsrat 150.– bis 2‘000.–
2.2 Viehverpfändung
2.2.1 Errichtungseintrag 40.–
2.2.2 Neueintrag, Änderung, Löschung 15.–
2.2.3 Mitteilung, Löschungsermächtigung 15.–
2.2.4 für Eintragungen anderer Amtsstellen als das Verschreibungsamt am ordentlichen Standort der Pfandsache 15.–
2.2.5 Amtshandlungen des Viehinspektorats 70.– bis 200.–
2.3 Bewilligung gestützt auf die Grundstückerwerbsgesetzgebung (NG 211.3) 200.– bis 6‘000.–
2.4 Bewilligung der Herausgabe von Warenpapieren durch die Lagerhalterin oder den Lagerhalter (Art. 482 OR [SR 220]) 100.– bis 500.–
2.5 Bewilligung für die transnationale Ehe- und Partnerschaftsvermittlung 500.– bis 800.–
2.6 Grundbuchgesetzgebung (NG 214.1)
2.6.1 Eintragungen / Eigentum an Grundstücken
2.6.1.1 Handänderung sowie Eintragung oder Übertragung eines selbständigen und dauernden Rechtes 1 ‰ der Vertragssumme bis Fr. 3‘000‘000.– im Minimum je Grundstück 200.–
½ ‰ vom Mehrbetrag über Fr. 3‘000‘000.– im Maximum je Grundstück 8’000.–
Die Gebühr ist nach dem Wert der amtlichen Güterschatzung zu berechnen, wenn die Vertragssumme niedriger oder nicht angegeben ist. Bei periodischen Leistungen wird die Gebühr von der Summe der Leistungen, höchstens jedoch vom zwanzigfachen Betrag einer Jahresleistung berechnet. Bei Tauschgeschäften ist die Gebühr für jeden Tauschgegenstand besonders zu berechnen. In Fällen gemäss Art. 103 FusG (SR 221.301) richtet sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand.
2.6.1.2 Teilung (Parzellierung) oder Vereinigung von Grundstücken ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum je neues Grundstück 200.–
im Maximum je neues Grundstück 8’000.–
Ist die Teilung (Parzellierung) oder Vereinigung mit einer Handänderung gemäss Ziff. 2.6.1.1 verbunden, entfällt diese Gebühr.
2.6.1.3 Aufteilung eines Grundstückes in Stockwerkeigentum oder Miteigentum ½ ‰ der Güterschatzung
im Minimum 200.–
im Maximum 8’000.–
2.6.1.4 Umwandlung von Gesamteigentum in Miteigentum sowie Änderung der Quoten bei Miteigentum ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum 200.–
im Maximum 8’000.–
2.6.1.5 Berichtigung eines Grundbucheintrages wegen Ein- oder Austritten von Mitgliedern einer Gesellschaft zur gesamten Hand oder wegen Änderung der Gesellschafts- beziehungsweise Gemeinschaftsform oder in anderen Fällen der Gesamtnachfolge 200.–
2.6.1.6 Anlage eines neuen Grundbuchblattes 50.–
2.6.1.7 Namensänderung 30.–
2.6.1.8 Jede Änderung oder Ergänzung der Beschreibung eines Grundstückes (Flächenmass, Ortsbezeichnung, Kulturart, Gebäude usw.) 30.–
2.6.2 Eintragungen / Dienstbarkeiten und Grundlasten
2.6.2.1 Eintragung, Ergänzung oder Abänderung einer Personal- oder Grunddienstbarkeit 50.–
2.6.2.2 Eintragung, Ergänzung oder Abänderung einer Grundlast 2 ‰ des Realwertes
im Minimum 200.–
2.6.3 Grundpfandrechte
2.6.3.1 Eintragung eines Grundpfandrechtes 2 ‰ der Pfandsumme bis Fr. 3‘000‘000.–
im Minimum 100.–
1 ‰ vom Mehrbetrag über Fr. 3‘000‘000.–
im Maximum 8’000.–
2.6.3.2 Änderung oder Umwandlung der Pfandart 1 ‰ der Pfandsumme
im Minimum 100.–
2.6.3.3 Ausfertigung eines Schuldbriefes oder eines Grundbuchauszuges über die Eintragung einer Grundpfandverschreibung, einschliesslich Formular 100.–
2.6.3.4 Zerlegung eines Pfandrechtes, Aufteilung auf mehrere Liegenschaften, Pfandaustausch, je neu ausgefertigten Pfandtitel 100.–
2.6.3.5 Zusammenzug mehrerer Pfandtitel oder Grundpfandverschreibungen in ein Pfandrecht, je Titel 100.–
2.6.3.6 Pfandvermehrung oder Pfandentlassung, je Pfandrecht 30.–
im Maximum je Grundstück 300.–
2.6.3.7 Neuausfertigung eines Titels anstelle eines kraftlos erklärten, beschädigten oder unübersichtlich gewordenen Pfandtitels 100.–
2.6.3.8 Einschreibung im Gläubigerregister, je Pfandrecht 30.–
2.6.3.9 Umwandlung innerhalb der gleichen Pfandart je Pfandrecht 50.–
im Maximum je Grundstück 300.–
2.6.3.10 Alle übrigen Eintragungen, wie Reduktion der Pfandsumme, Änderung der Bestimmungen über Verzinsung oder Rückzahlung, Änderung des Ranges oder des Vorganges, Rangvorstellung von Dienstbarkeiten oder Grundlasten, je Pfandrecht 30.–
2.6.4 Vormerkungen
2.6.4.1 Vormerkung eines Kaufs– oder Rückkaufsrechtes 200.–
2.6.4.2 Alle übrigen Vormerkungen 50.–
im Maximum je Anmeldung 300.–
2.6.5 Anmerkungen 200.–
2.6.5.1 Anmerkung von Zugehör 200.–
2.6.5.2 Alle übrigen Anmerkungen 30.–
im Maximum je Anmeldung 300.–
2.6.6 Löschungen
2.6.6.1 Löschung eines Grundbuchblattes 50.–
2.6.6.2 Löschung einer Dienstbarkeit, einer Grundlast oder eines Pfandrechts 30.–
im Maximum je Anmeldung 300.–
2.6.6.3 Alle übrigen Löschungen 30.–
im Maximum je Anmeldung 300.–
2.6.7 Einzelabfrage Grundbuchauszug, soweit nicht Pauschalgebühr nach Ziffer 2.6.8
2.6.7.1 Elektronisch 20.–
2.6.7.2 Physisch 30.–
2.6.8 Pauschalgebühr je Jahr für elektronische Auszüge mit unbeschränktem Zugriff
2.6.8.1 Banken 0.005 ‰ des Hypothekarvolumens im Kanton, im Minimum Fr. 2'000.-
2.6.8.2 im Hypothekargeschäft tätige Versicherungen 0.005 ‰ des Hypothekarvolumens im Kanton, im Minimum Fr. 2‘000.-
2.6.8.3 Pensionskassen Fr. 1.- je aktivversicherte Person mit Wohnsitz im Kanton, im Minimum Fr. 2'000.-
2.6.8.4 Anwälte / Urkundspersonen Fr. 2‘000.- je Anwalt / Urkundsperson (Fr. 500.- für jeden weiteren Anwalt / jede weitere Urkundsperson im gleichen Büro)
2.6.8.5 Private / Dritte Fr. 1‘000.- bis Fr. 3‘000.- (je nach Nutzungsintensität)
2.7 Anwaltsgesetzgebung (NG 267.1)
2.7.1 Eintrag oder Löschung im Anwaltsregister oder in der öffentlichen Liste 100.–
2.7.2 Entscheid über die Zulassung zum Eignungsgespräch, zur Anwalts- oder Eignungsprüfung 400.–
2.7.3 für jede Klausurarbeit 500.–
2.7.4 für die mündliche Prüfung 1‘200.–
2.7.5 für das Eignungsgespräch 600.– bis 1‘000.–
2.7.6 für das Disziplinarverfahren 400.– bis 3‘000.–
2.7.7 bei der Wiederholung von Prüfungsteilen werden die gleichen Gebühren erhoben
2.7.8 für alle anderen Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide der Anwaltskommission 100.– bis 3‘000.–
2.8 Beurkundungsgesetzgebung (NG 268.1) (Gebühren im Zusammenhang mit der Beurkundungsprüfung sind vorschussweise zu entrichten)
2.8.1 Entscheid über die Zulassung 200.– bis 300.–
2.8.2 für die schriftliche Prüfung 300.– bis 600.–
2.8.3 für die mündliche Prüfung 400.– bis 800.–
2.8.4 bei der Wiederholung einer ganzen Prüfung werden die gleichen Gebühren erhoben
2.8.5 bei der Wiederholung von Prüfungsteilen setzt die Beurkundungskommission die Gebühren entsprechend fest
2.8.6 Disziplinarverfahren 400.– bis 3‘000.–
2.8.7 für alle anderen Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide der Beurkundungskommission 100.– bis 3‘000.–
2.9 Straf- und Massnahmenvollzug (NG 273.3) Die vom Vollzugs- und Bewährungsdienst in Rechnung zu stellenden Kostenbeteiligungen richten sich nach der Kostgeldliste (Vollzugskosten und Gebührentarif) des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und lnnerschweizer Kantone, wobei beim Kostenrahmen der Maximalansatz zu verwenden ist.
2.10 Gefängnis (NG 273.4) Tagessätze für:
2.10.1 Polizeigewahrsam, vorläufige Festnahme, Untersuchungs- und Sicherheitshaft, Auslieferungshaft 200.– bis 300.–
2.10.2 Normalvollzug, Ersatzfreiheitsstrafen 230.– bis 330.–
2.10.3 Massnahmenvollzug 230.– bis 330.–
2.10.4 Halbgefangenschaft 130.– bis 230.
2.10.5 Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft 200.– bis 300.–
2.10.6 Substitutionsbehandlung 23.– bis 40.–

Art. A1-3 Bildung, Kultur

Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
3.1 Berufsbildungsgesetzgebung (NG 313.1)
3.1.1 Bearbeitung des Aufnahmegesuches in Sachen Brückenangebot 100.–
Aufnahmeprüfung zum lehrbegleiteten Berufsmaturitätslehrgang 75.–
3.2 Amtshandlungen oder Dienstleistungen betreffend das Nidwaldner Museum (NG 321.1)
3.2.1 Eintritt 5.– bis 10.–
3.2.2 Führungen
3.2.2.1 für innerkantonale Schule gebührenfrei
3.2.2.2 1 Führer 150.–
3.2.2.3 1 Führer für ausserkantonale Schule 100.–
3.2.2.4 2 Führer 300.–
3.2.2.5 2 Führer für ausserkantonale Schule 170.–
3.2.2.6 3 Führer 400.–
3.2.2.7 3 Führer für ausserkantonale Schule 220.–
3.2.2.8 4 Führer 500.–
3.2.2.9 4 Führer für ausserkantonale Schule 270.–
3.2.3 Festung Fürigen
3.2.3.1 ausserordentliche Öffnung (wenn mit Führung exklusive deren Kosten) 50.–
3.2.3.2 ausserordentliche Öffnung, je Stunde, wenn ohne Führung 100.–
3.2.4 Winkelriedhaus
3.2.4.1 Raumvermietung allgemein (zuzüglich Fr. 40.- je Stunde für erforderliches Personal) 300.–
3.2.4.2 Raumvermietung kulturell (zuzüglich Fr. 40.- je Stunde für erforderliches Personal) 150.–
3.3 Archivierungsgesetzgebung (NG 323.1)
3.3.1 Archivierung von Papierdossiers gemäss Art. 16 ArchG
3.3.1.1 Infrastruktur pauschal je Jahr und Regallaufmeter 9.90
3.3.1.2 zuzüglich Dienstleistungen pauschal je Jahr und Archivdossier 0.18
3.3.2 Archivierung von digitalen Dossiers gemäss Art. 16 ArchG
3.3.2.1 Infrastruktur je Jahr gemäss Abrechnung ILZ
3.3.2.2 zuzüglich Dienstleistungen pauschal je Jahr und Archivdossier 0.18
3.3.3 Benutzung Reproduktionen für Publikationen 50.–
3.3.4 Benutzung von Archivgut für gewerbliche Zwecke gemäss Art. 28 ArchG 500.– bis 5'000.–
3.3.5 Transkription oder Bestätigung aus Archivgut nach Zeitaufwand
3.3.5.1 im Minimum 20.–
3.3.6 Scan aus Archivgut durch Archivpersonal, bis A3, je Seite, 1.–
3.3.7 Recherchen und wissenschaftliche Dienstleistungen bei der Einsichtnahme in Archivgut, nach Zeitaufwand
3.3.7.1 im Minimum 200.–
3.4 Bewilligung gemäss Naturschutzgesetzgebung (NG 331.1) 100.– bis 2'000.–

Art. A1-4 Militär, Zivilschutz

Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
4.1 Militärgesetzgebung (NG 411.1)
4.1.1 Dienstbüchlein-Duplikat 100.– bis 300.–
4.1.2 Waffenplatz Wil b/ Stans, Schiess- und Ausbildungsplatz Gnappiried, Beherbergung, Infrastruktur Verpflegung, Tagungs-, Arbeits- und Lagerräume, Parkierung, Mehrzweckhalle, Fitnessraum, Gelände & Plätze etc., Schiessen, Gebäude und Anlässe gemäss Preisliste Kurzvermietungen armasuisse
4.1.3 zusätzliche Leistungen, je Stunde
4.1.3.1 ausserordentlicher Betreuungs-, Einrichtungs- oder Reinigungsaufwand 100.–
4.1.3.2 Aufwand Securitas bei Nacht- und Wochenendbelegung, je Kontrollgang 40.–
4.1.4 zusätzliche Leistungen Wäsche, je Wäschesack 10.–
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
4.2 Zentrum Bevölkerungsschutz
4.2.1 Plenarsaal, halber / ganzer Tag 150.– / 250.–
4.2.2 Klassenzimmer, halber / ganzer Tag 90.– / 150.–
4.2.3 Raum Bistro Aawasser exklusive, halber / ganzer Tag 150.– / 250.–
4.2.4 Ausbildungsparcours, Stunde / Tag 100.– / 800.–
4.2.5 Brandkojen, Stunde / Tag 50.– / 400.–
4.2.6 Trocknungsraum 50.–
4.2.7 Garderobe / Duschen 100.–
4.3 Zivilschutzgesetzgebung (NG 421.1)
4.3.1 Prüfung, Genehmigung oder Abnahme von Schutzraumprojekten 150.– bis 300.–
4.3.2 Nachkontrolle 150.– bis 300.–
4.3.3 Befreiungsverfügung betreffend Schutzraumbaupflicht 100.– bis 200.–
4.3.4 Verfügung betreffend Leistung eines Ersatzbeitrages 150.–
4.3.5 Vorprüfung von Projekten 80.–
4.3.6 Administrativgebühr für Bearbeitung oder Bereitstellung von Zivilschutzmaterial zur leihweisen Abgabe an Dritte 100.–
4.3.7 Gebühr für die Einvernahme bei Straffällen 50.–
4.3.8 Gebühr für die Verwarnung bei Straffällen 100.–
4.3.9 Zivilschutzeinsatz zu Gunsten von Veranstaltungen
4.3.9.1 Erstellen Leistungsvereinbarung mit Veranstalter 200.–
4.3.9.2 Einsatz an Wochenend- und Feiertagen, je Tag 50.–

Art. A1-5 Finanzen

Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
5.1 Schatzungen für landwirtschaftliche Grundstücke im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht 300.– bis 1‘500.–
5.2 Revisionsschatzungen auf eigenes Begehren, Schatzungswert
5.2.1 bis Fr. 500‘000.– 200.– bis 500.–
5.2.2 von Fr. 500‘000.– bis Fr. 1‘000‘000.– 300.– bis 800.–
5.2.3 Über Fr. 1‘000‘000.– 400.– bis 4‘000.–
5.3 Schatzungen gemäss ZGB (SR 210) sowie Verkehrswertschatzungen; Schatzungswert
5.3.1 bis Fr. 500‘000.– 250.– bis 600.–
5.3.2 von Fr. 500‘000.– bis Fr. 1‘000‘000.– 400.– bis 1‘000.–
5.3.3 über Fr. 1‘000‘000.– 500.– bis 5‘000.–
5.4 Zusatzgebühr für ausführlichen Schatzungsbericht 200.– bis 2’000.–

Art. A1-6 Bau, Strassen, Wasser, Energie, Verkehr

Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
6.1 Planungs- und Baugesetzgebung
6.1.1 Verfügungen und Stellungnahmen kommunaler Instanzen (einschliesslich der Spruchgebühr für die Behandlung der Einwendungen) 100.– bis 25'000.–
6.1.2 Verfügungen und Stellungnahmen kantonaler Instanzen 100.– bis 20'000.–
6.2 Bewilligung gemäss Strassengesetzgebung (NG 621.1) 100.– bis 10'000.–
6.3 Verfügung gemäss Gewässergesetzgebung (NG 631.1) 100.– bis 720'000.–
6.4 Verfügung gemäss Energiegesetzgebung (NG 641.1) 100.– bis 1'000.–
6.5 Verfügung gemäss Verkehrsgesetzgebung (Personenbeförderung; NG 652.1)
6.5.1 Bewilligung von Transporten von Schülerinnen- oder Schülern oder von Arbeiterinnen- oder Arbeitern sowie von Werkverkehr 150.– bis 400.–
6.5.2 übrige Bewilligungen 200.– bis 1'000.–
6.6 Luftseilbahnen und Skilifte (NG 653.1)
6.6.1 Bau- oder Betriebsbewilligung nach Art. 3 des Konkordats (NG 653.11) 100.– bis 500.–
6.6.2 jährliche Gebühr gemäss Konkordat
6.6.3 kantonaler Zuschlag von 5 % für allgemeine Kontrollkosten
6.6.4 Erfordert die Kontrolle einer Anlage einen Mehraufwand, wird dieser dem Betriebsinhaber zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.7 Schifffahrt (NG 654.1)
6.7.1 Bewilligung für Versuchsfahrten und nautische Veranstaltungen 100.– bis 1'000.–
6.7.2 Kennzeichnung oder Abnahme nicht öffentlicher Häfen oder Landestellen, je Bewilligung 250.– bis 350.–
6.7.3 Sondertransport, je Bewilligung 60.– bis 600.–
6.7.4 Ausnahmebewilligung gemäss Art. 163 Abs. 1 lit. c-i und Art. 166 Abs. 3 BSV (SR 747.201.1), je Bewilligung 250.– bis 350.–
6.7.5 andere, nicht ausdrücklich genannte Bewilligungen 50.– bis 300.–
6.7.6 polizeiliche Briefzustellung auf Anordnung der Zulassungs- oder Administrativbehörde 100.– bis 300.–
6.7.7 Entzug von Kontrollschildern, Ausweisen oder Bewilligungen durch die Polizei auf Anordnung der Zulassungs- oder Administrativbehörde 100.– bis 300.–
6.8 Verfügungen gemäss Luftfahrtgesetzgebung (NG 655.1) 200.– bis 2'000.–

Art. A1-7 Gesundheit, Umweltschutz

Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
7.1 Gesundheitsgesetzgebung (NG 711.1)
7.1.1 Berufsausübungsbewilligung für Gesundheitsfachpersonen 350.– bis 1‘200.–
7.1.2 Bewilligung der Stellvertretungen von Gesundheitsfachpersonen 350.– bis 1'200.–
7.1.3 Bewilligungsverlängerung gemäss Art. 27 Abs. 1 Ziff. 2 Gesundheitsgesetz (GesG) 250.–
7.1.4 Betriebsbewilligungen gemäss Art. 38 Abs. 1 Ziff. 1-3 GesG 800.– bis 40‘000.–
7.1.5 Betriebsbewilligungen gemäss Art. 38 Abs. 1 Ziff. 4-7 sowie Art. 84 GesG 230.– bis 2’500.–
7.1.6 Bewilligung zur Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Art. 85 GesG) 800.– bis 1‘400.–
7.1.7 Bewilligung für die Aufnahme von Personen (Art. 6 BetrG; NG 761.2)
7.1.7.1 an Heime und andere institutionelle Leistungserbringer 300.– bis 5‘000.–
7.1.7.2 an nicht institutionelle Leistungserbringer gebührenfrei
7.1.8 Aushändigung oder Weiterleitung der Aufzeichnungen gemäss Art. 45 Abs. 4 GesG auf Verlangen der Patientin oder des Patienten nach Ablauf der gesetzten Abholungsfrist, je Krankheitsgeschichte 10.–
7.1.9 Abgabe einer Unbedenklichkeitserklärung 100.–
7.1.10 Heilmittelkontrolle durch Kantonsapothekerin / Kantonsapotheker
7.1.10.1 Grundgebühr für die Inspektion betreffend Arzneimittel bei Detailhandelsabgabestellen 390.–
7.1.10.2 Inspektion oder Bearbeitung Massnahmenplan (je Stunde) 160.–
7.1.10.3 Mahnung für nicht fristgerecht eingereichten Massnahmenplan 30.–
7.1.10.4 Meldebestätigung für Arzneimittel nach eigener Formel (Hausspezialitäten) erstmalig / Änderung 120.– / 80.–
7.1.11 Betäubungsmittelgesetzgebung (NG 716.1)
7.1.11.1 Anbau, Herstellung, Verarbeitung oder Handel mit Betäubungsmitteln 700.– bis 2‘000.–
7.1.11.2 Verkehr mit Betäubungsmitteln 400.– bis 800.–
7.1.11.3 Bewilligungen an Krankenanstalten und Institute 400.– bis 800.–
7.1.11.4 Erneuerung einer Bewilligung 400.– bis 800.–
7.1.11.5 Verfügungen oder Kontrollen gemäss kantonaler Betäubungsmittelverordnung (NG 716.1) 100.– bis 1'000.–
7.1.11.6 Bezug von Betäubungsmittelblöcken (je Block) 15.–
7.1.12 Ausstellen eines Leichenpasses 30.–
7.1.13 Bezug von eidgenössischen Impfausweisen gebührenfrei
7.1.14 Bezug von internationalen Impfausweisen, je Ausweis 2.50
7.1.15 Tariffestsetzung gemäss KVG 2'000.– bis 20'000.–
7.1.16 Zulassung von Leistungserbringern 300.–
7.1.17 Bestätigung der Erfüllung der Zulassungskriterien oder der Besitzstandswahrung zu Handen der SASIS AG 100.–
7.2 Umweltschutz (NG 721.1)
7.2.1 Bewilligungen, Zustimmungen, Verfügungen oder Begutachtungen gemäss Umweltschutzgesetz 50.– bis 20‘000.–
7.2.2 Gebührenvignetten für die administrativen Nebenkosten der Feuerungskontrolle 20.– bis 40.–
7.2.3 Kontrollen und Nachkontrollen von Feuerungsanlagen nach Zeitaufwand
7.2.4 Bewilligung zum Verbrennen von Wald-, Feld- oder Gartenabfällen 50.– bis 100.–
7.2.5 Vermietung oder leihweise Abgabe von Geräten (Rohrabdruckgerät, Tensiometer, andere Messgeräte) je Tag und Stück, je nach Gerät 1.– bis 400.–

Art. A1-8 Wirtschaft

Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
8.1 Arbeitsgesetzgebung (NG 731.1)
8.1.1 Plangenehmigung 100.– bis 1‘000.–
8.1.2 Betriebsbewilligung die Hälfte des für die Plangenehmigung erhobenen Betrages
8.1.3 Bewilligung zur Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren 100.–
8.1.4 Arbeitszeitbewilligung 100.–
8.1.5 Zuschlag Dauerbewilligung mehrere Tage 50.–
8.1.6 Verfügung nach Art. 51 und 52 ArG (SR 822.11) 100.– bis 400.–
8.2 Land- und Forstwirtschaftsgesetzgebung (NG 821.1 / 831.1)
8.2.1 Bewilligung der Verkürzung einer ordentlichen Pachtdauer 200.– bis 500.–
8.2.2 Bewilligung der parzellenweisen Verpachtung 200.– bis 500.–
8.2.3 Bewilligung eines Pachtzinses für landwirtschaftliche Gewerbe 200.– bis 500.–
8.2.4 Bewilligung von Ausnahmen vom Realteilungs- oder Zerstückelungsverbot 200.– bis 750.–
8.2.5 Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstückes 250.– bis 750.–
8.2.6 Erlass einer Feststellungsverfügung nach Art. 84 BGBB (SR 211.412.11) 200.– bis 750.–
8.2.7 Überschreiten der Belastungsgrenze für Darlehen 200.– bis 750.–
8.2.8 Amtshandlungen, Dienstleistungen und Verfügungen im Zusammenhang mit der Ausrichtung landwirtschaftlicher Direktzahlungen, je Betrieb 200.– bis 1‘000.–
8.2.9 forstwirtschaftliche Bewilligung der Direktion 150.– bis 1‘200.–
8.2.10 Bewilligung des Amtes für Wald und Energie unter Vorbehalt der Holzschlagbewilligung 50.– bis 1‘000.–
8.2.11 Waldfeststellung, für die kein öffentliches Interesse besteht 200.– bis 1‘000.–
8.2.12 Anordnung von Einschränkungen auf Waldstrassen oder Waldwegen 100.– bis 500.–
8.2.13 Verfügung der Einstellung unbewilligter Holzschläge 150.– bis 600.–
8.2.14 forstwirtschaftliche Verfügung bei mangelhafter Erfüllung oder Nichterfüllung von Aufgaben oder bei Zweckentfremdung, wenn Finanzhilfen oder Abgeltungen ausgerichtet worden sind 200.– bis 2‘000.–
8.2.15 forstwirtschaftliche Anordnung der Wiederherstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Zustandes 150.– bis 1‘000.–
8.2.16 Zustimmung zu Waldunterabstand gemäss Art. 120 PBG (NG 611.1) 50.– bis 500.–
8.3 Jagdgesetzgebung (NG 841.1)
8.3.1 Jagdlehrgang 600.–
8.3.2 Jagdprüfung 300.–
8.3.3 Erteilung oder Entzug von Bewilligungen aller Art, insbesondere der Jagdberechtigung 50.– bis 1‘500.–
8.3.4 Verzicht auf Jagdberechtigung vor dem Jagdbeginn 50.–
8.3.5 Verzugsgebühr bei nicht fristgerechter Einreichung der Abschusskontrolle 100.–
8.3.6 Verwaltungsgebühr bei unverschuldetem Versäumnis der fristgerechten Einreichung des Gesuches um Erlangung des Jagdpatents 50.–
8.3.7 Spezialbewilligung 100.– bis 1‘000.–
8.4 Gastgewerbegesetzgebung (NG 854.1)
8.4.1 Plangenehmigung nach Zeitaufwand
im Minimum 250.–
8.4.2 Bewilligungserteilung 100.– bis 1'000.–
8.4.3 übrige Verfahren 100.– bis 500.–

Art. A1-9 Polizei

Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag
9.1 Polizeigesetzgebung (NG 911.1)
9.1.1 Polizeipräsenz bei Einsargung und Einlöten eines Sarges sowie Abtransport 50.– bis 500.–
9.1.2 Inanspruchnahme der Polizei für Zustellung 100.– bis 300.–
9.1.3 Benutzung von Fahrzeugen
9.1.3.1 Personenwagen, je Kilometer 1.50
im Minimum 30.–
9.1.3.2 Kleinbus, je Kilometer 2.–
im Minimum 40.–
9.1.3.3 Motorrad, je Kilometer 1.–
im Minimum 20.–
9.1.3.4 Motorboot, je Minute 5.–
im Minimum 200.–
9.1.4 Einsatz eines Polizeihundes inkl. Hundeführerin/Hundeführer, je Stunde 120.–
9.1.5 Erstellen von Rapporten
9.1.5.1 Überprüfung eines Legitimations- oder Identifikationsausweises 100.– bis 200.–
9.1.5.2 Fotobericht beschriftet, je Seite 10.–
9.1.5.3 Erstellen eines Situationsplanes, je Stunde 100.–
im Minimum 150.–
9.1.5.4 Kopie eines Situationsplanes 50.– bis 100.–
9.1.5.5 Anfertigen einer Skizze, je Stunde 100.–
im Minimum 150.–
9.1.5.6 Erstellen von Datenträgern, je Medium 50.–
9.1.5.7 Datensicherung Smartphone und Navigation: 1. Datensicherung 75.–
jede weitere Datensicherung 50.–
9.1.5.8 Alkohol- oder Drogentest (je Test):
- Verwendung Alcometer-Gerät 35.–
- Verwendung Drugwipe 90.–
- Verwendung beweissicheres Atemalkoholmessgerät 200.–
9.1.5.9 Vornahme einer Pneukontrolle mit Profilabdruck 15.–
9.1.5.10 Verwendung Profilmessanlage oder Waage 25.–
9.1.5.11 Kopie einer Verkehrsüberwachungsaufnahme, je Stunde 100.–
im Minimum 150.–
9.1.5.12 Abgabe einer Verkehrsweste (leihweise) 5.–
9.1.5.13 Abgabe von Reservetreibstoff (5 Liter) 15.–
9.1.5.14 leihweise Abgabe, je Tag
- einer Signaltafel 6.–
- einer Blinklampe 4.–
- einer Stablampe 5.–
- eines Absperrgitters 10.–
9.1.5.15 Verwendung von Ölbinder, je Kessel 20.–
9.1.5.16 Verwahrung eines Fahrzeuges auf dem Abstellplatz, je Tag 10.–
9.1.5.17 Verwahrung eines Fahrzeuges in der Einstellhalle, je Tag 20.–
9.1.5.18 Verwendung eines Metallsuchgerätes, je Tag 75.–
9.1.5.19 Einsatz einer mobilen Alarmanlage 300.–
Installation:
- einer Diebesfalle, je Stunde 100.–
im Minimum 150.–
- einer Videoüberwachungsanlage, je Stunde 100.–
im Minimum 150.–
9.1.5.21 Bewilligung für den Verkehrsdienst durch Private:
- erstmalige Grundgebühr für drei Jahre 100.– bis 500.–
- Erneuerung für drei Jahre 100.– bis 300.–
9.1.5.22 Gefahrenmeldeanlagen mit Alarmanschluss bei der Kantonspolizei:
- einmalige Anschlusstaxe, inklusive Behandlungs- und Aufschaltgebühr sowie Erstellen eines Alarmdispositivs 700.– bis 1’000.–
- Mutieren der Einsatzunterlagen, Neuerstellung des polizeilichen Einsatzdispositivs infolge baulicher oder konzeptioneller Änderung nach Zeitaufwand
im Minimum 150.–
- jährliche Abonnementstaxe, inbegriffen Alarmempfang und Alarmverarbeitung, interne Instruktionen, Adressmutationen 600.– bis 800.–
- Einsatz der Polizei bei Fehlalarm, je Einsatz nach Zeitaufwand
im Minimum (die Gebühr wird ungeachtet der Ursache des Fehlalarms erhoben) 300.–
9.1.5.23 Gefahrenmeldeanlagen mit örtlicher Alarmierung oder mit Anschluss bei einer andern Empfangsstelle: Einsatz der Polizei bei Fehlalarm, nach Zeitaufwand
im Minimum (die Gebühr wird ungeachtet der Ursache des Fehlalarms erhoben) 450.–
9.1.5.24 Strassensignalisationen:
- Bewilligungen von Betriebswegweisern, Markierungen, Strassenreklamen sowie von touristischen Signalisationen oder Verkehrssignalisationen nach Zeitaufwand
im Minimum 50.–
- verkehrspolizeiliche Gutachten, je Stunde 100.–
im Minimum 150.–
9.1.5.25 Bewilligung für rad- oder motorsportliche Veranstaltungen 150.– bis 1‘500.–
9.1.5.26 Entzug von Kontrollschildern, Ausweisen oder Bewilligungen durch die Polizei auf Anordnung des Verkehrssicherheitszentrums 150.– bis 300.–
9.1.5.27 Bezug Hotelmeldeschein (Block) 8.–
9.1.5.28 Ausstellgebühr provisorische Bewilligung Kennzeichendiebstahl/-verlust 25.–
9.1.5.29 Bezug Arbeitsbuch für berufsmässige Motorfahrzugführer und -führerinnen 15.–
9.1.5.30 Ausstellgebühr Ausnahmebewilligung 25.–
9.1.5.31 Bewilligung für verkehrstechnische Massnahmen 100.– bis 500.–
9.2 Vollzug der eidgenössischen Preisbekanntgabeverordnung (SR 942.211) nach Zeitaufwand
im Minimum 100.–
9.3 Ruhetagsgesetzgebung (NG 921.1)
9.3.1 Bewilligung für das saisonale oder tageweise Offenhalten von Geschäftslokalen oder Verkaufsgeschäften
9.3.1.1 Einzelbetrieb 100.–
9.3.1.2 Grosszentren oder Ladenvereinigungen 500.–
9.3.1.3 für zusätzlichen Sonntagsverkauf für Einzelbetrieb 100.–
9.3.1.4 Zuschlag für zusätzlichen Sonntagsverkauf für Grosszentren oder Ladenvereinigungen 250.–
9.3.2 Ausnahmebewilligung für Tätigkeiten und Veranstaltungen an öffentlichen Ruhetagen 100.– bis 1'000.–
9.4 Bewilligung gemäss Geldspielgesetz (NG 932.1)
9.4.1 Verlosungen bei Unterhaltungsanlässen (wie z.B. Tombola, Lottomatch, Bingo) 100.– bis 500.–
9.4.2 Kleinlotterien (Lottomatch) 250.– bis 1‘000.–
9.4.3 kleine Pokerturniere 200.– bis 500.–
9.4.4 lokale Sportwetten 200.– bis 500.–

Egress

2024-005

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
20.02.2024 01.03.2024 Erlass Erstfassung 2024-005
29.10.2024 01.01.2025 § A1-1 Abs. 3 eingefügt 2024-035

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 20.02.2024 01.03.2024 Erstfassung 2024-005
§ A1-1 Abs. 3 29.10.2024 01.01.2025 eingefügt 2024-035