Die Beurkundungskommission bestimmt das Vizepräsidium.
Das Sekretariat der Beurkundungskommission führt Verzeichnisse über:
| 1. | die ausgestellten Befähigungsausweise; | ||
| 2. | den Bezug der Stempel und Urkundenregister; | ||
| 3. | die Disziplinarfälle. | ||
Das Sekretariat ist zuständig für die Eintragung der im Kanton Nidwalden zugelassenen Urkundspersonen in das schweizerische Register der Urkundspersonen gemäss Art. 7 ff. der Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV)[2].