Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung[2], insbesondere die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, die Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung, die berufliche Grundbildung einschliesslich der Berufsmaturität, die höhere Berufsbildung sowie die berufsorientierte Weiterbildung.
Es regelt im Weiteren die allgemeine Weiterbildung.