Die Benützung unerlaubter Hilfsmittel sowie jede andere Unregelmässigkeit hat den Ausschluss von der Prüfung oder die Verweigerung beziehungsweise Ungültigkeitserklärung des Maturitätsausweises zur Folge.
Liegt lediglich der Verdacht einer Unregelmässigkeit vor, erhält die Kandidatin oder der Kandidat im betreffenden Fach neue Aufgaben.
Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat einer Prüfung unentschuldigt fern, gilt diese als abgelegt und wird mit der Note 1.0 bewertet.
Die Lernenden sind vor der Prüfung auf diese Bestimmungen aufmerksam zu machen.