Beim Schulsportunterricht und bei der Durchführung von Sportkursen und Sportanlässen aller Art, insbesondere beim Schwimmunterricht, beim Wassersport, bei Berg- und Skitouren, bei Schulausflügen und bei Schneesporttagen sind durch die Organisierenden Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmenden zu treffen.
Die Weisungen des Bundesamts für Sport (BASPO)[2] bilden die Grundlage für die zu treffenden Massnahmen.
Schwimmen und Baden auf Schulreisen, Ausflügen und Anlässen jeder Art muss von mindestens einer erwachsenen Person, die über das Brevet I der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) verfügt, überwacht werden.