Die Inventare für den Ortsbildschutz und den Denkmalschutz werden von der Fachstelle für Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit der betreffenden Gemeinde erarbeitet. *
Das Inventar der Bodenaltertümer wird von der Fachstelle für Archäologie in Zusammenarbeit mit der betreffenden Gemeinde erarbeitet. *
Die Fachstellen holen die Stellungnahme der Kommission für Denkmalpflege ein.
Die Inventare werden gemeinsam von der Direktion beziehungsweise der Staatskanzlei und dem Gemeinderat festgelegt. Können sie sich nicht einigen, entscheidet der Regierungsrat. *
Wird ein Schutzobjekt neu in ein Inventar aufgenommen, ist der Grundeigentümer durch die betreffende Gemeinde darüber zu informieren. *