Organe sind Behörden oder Verwaltungsstellen:
Organe sind auch natürliche und juristische Personen, soweit sie von Organen gemäss Abs. 1 öffentliche Aufgaben zur Erfüllung übertragen bekommen haben.
Unterlagen sind, unabhängig von der Art des Informationsträgers, aufgezeichnete Informationen, die gelesen, betrachtet, gehört oder auf andere Weise erfasst werden können. Dazu gehören auch Hilfsmittel und ergänzende Daten, die für das Verständnis der Informationen und deren Nutzung notwendig sind.
Akten sind diejenigen Unterlagen von Organen oder ihren Rechtsvorgängerinnen und Rechtsvorgängern, die Aufgaben, Organisation, Mittel und Abläufe der Organe beschreiben, oder die für die Organe geschäftsrelevant sind, indem sie ihr Handeln in den wesentlichen Arbeitsschritten und im Ergebnis nachvollziehbar machen.
Als Archivgut gelten archivwürdige Unterlagen, die ein Archiv zur Aufbewahrung übernommen hat.
Archivwürdig sind Unterlagen, die administrativ, rechtlich, politisch, wirtschaftlich, sozial, historisch oder kulturell für Nidwalden von Bedeutung sind oder der Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns oder der Rechtssicherheit dienen.
Für die Begriffe «Personendaten», «besonders schützenswerte Personendaten», «Persönlichkeitsprofil» und «betroffene Person» gelten die Definitionen des Gesetzes über den Datenschutz (Kantonales Datenschutzgesetz).