Physisches Archivgut und physische Bestände der Präsenzbibliothek dürfen nur im Lesesaal eingesehen werden.
Das Archivpersonal kann aus konservatorischen Gründen die Einsicht beschränken oder mit Auflagen versehen; insbesondere darf Archivgut nur mit Erlaubnis des Archivpersonals kopiert, fotografiert oder gescannt werden.
Das Archivgut, insbesondere Siegel und Glasplatten, ist sorgfältig zu behandeln.
Archivgut darf nicht verändert werden, insbesondere darf es nicht beschrieben oder markiert werden.
Die Ordnung der Dossiers und der einzelnen Dokumente darf nicht verändert werden; nach der Einsichtnahme ist das Archivgut wieder so zu verpacken, wie es in den Lesesaal geliefert worden ist.
Für Beschädigungen am Archivgut haftet die Verursacherin oder der Verursacher.