Bei Bauten und Anlagen sind die gefährdeten Seiten so zu erstellen, dass sie durch Steinschlag oder Felssturz bei seltenen Ereignissen keinen Schaden nehmen.
Fenster und Türen sind auf der gefährdeten Seite auf ein Minimum zu beschränken. Wohn- und Schlafräume sind auf der nicht gefährdeten Seite anzuordnen.
Die Umgebung ist so zu gestalten, dass sich Personen im Freien hauptsächlich auf der nicht gefährdeten Seite aufhalten. Nicht zulässig sind insbesondere Spiel- und Sitzplätze auf den gefährdeten Gebäudeseiten.
Bei der Umgebung ist auf eine gefahrmindernde Gestaltung wie insbesondere Geländeterrassen, steile Geländeabsätze oder stabile Mauern zu achten.
Die statischen Kräfte, die erforderlich sind, um eine maximal zulässige dynamische Verformung zu bewirken (statische Ersatzlasten), sind im Nachweis Naturgefahren zu ermitteln und deren Berücksichtigung bei der Dimensionierung der Bauten und Anlagen darzustellen.