Die Baudirektion hat folgende Aufgaben:
| 1. | die Auskunftserteilung an kantonale und kommunale Auftraggeberinnen und Auftraggeber, einschliesslich der Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Kantons- und Gemeindeebene; | ||
| 2. | die Unterstützung kantonaler Auftraggeberinnen und Auftraggeber; | ||
| 3. | das Erstellen und Melden der elektronisch geführten Statistik über die Beschaffungen des Vorjahres im Staatsvertragsbereich zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO (Art. 50 Abs.1 IVöB[1]). | ||
Sie vollzieht die kantonalen Aufgaben nach der Beschaffungsgesetzgebung, soweit diese nicht ausdrücklich einer anderen Instanz zugewiesen sind.