Die zuständige Direktion arbeitet für Landumlegungen Vorprojekte aus.
Die Vorprojekte enthalten insbesondere die Grenzen des einzubeziehenden Gebietes, das anzulegende Wegnetz, die wichtigsten wasserbaulichen Anlagen und die geplante Neuzuteilung des Bodens auf die einzelnen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.
Der Regierungsrat kann die für den Bau der Kantonsstrassen notwendigen Landumlegungen verfügen, wenn die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer binnen einer vom Regierungsrat festgesetzten, angemessenen Frist nicht die freiwillige Durchführung beschliessen.
Die zuständige Direktion schliesst unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat die notwendigen Verträge ab.