Dieses Reglement, die entsprechenden kantonal übergeordneten Gesetze, gestützt darauf erlassene Ausführungsvorschriften des Kantons NW und des EWN-Verwaltungsrats, die jeweils gültigen Preise[2] sowie allfällig individuelle Vereinbarungen bilden die Grundlage für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie aus dem Verteilnetz des Kantonalen Elektrizitätswerks Nidwalden (nachstehend EWN genannt) an die Endverbraucher von elektrischer Energie (nachstehend Kunde genannt) sowie für Eigentümer von elektrischen Niederspannungsinstallationen, welche direkt an das Verteilnetz des EWN angeschlossen sind. Sie bilden zusammen mit den jeweils gültigen Preisstrukturen die Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen dem EWN und seinen Kunden.
Die Netznutzung sowie der Bezug von Energie gelten als Anerkennung dieses Reglements sowie der jeweils gültigen Ausführungsvorschriften und Preise.
In besonderen Fällen hinsichtlich der Charakteristik des Energiebezugs, wie zum Beispiel bei Lieferungen an Grosskunden, Bereitstellung und Lieferung von Ergänzungs- oder Ersatzenergie an Kunden mit Eigenerzeugungsanlagen, Saisonenergie, Installation von temporären Anschlüssen mit vorübergehender Energielieferung (Schausteller, Ausstellungen, Festanlässe, Baustellen usw.) sowie für weitere Lieferungen können fallweise besondere Lieferbedingungen vereinbart werden. In diesen abweichenden Fällen gelten die allgemeinen Bedingungen des vorliegenden Reglements sowie die geltenden Preisstrukturen nur insoweit, als nichts Abweichendes festgesetzt oder vereinbart worden ist.
Jeder Kunde hat auf Verlangen Anrecht auf Aushändigung dieses Reglements sowie der für ihn zutreffenden Preisstrukturen. Im Übrigen können sämtliche Unterlagen
sowie die auf EWN anwendbaren kantonalen Gesetze, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen auf der Internet-Homepage des EWN (www.ewn.ch) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sowohl auf das weibliche wie das männliche Geschlecht.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die zwingenden bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften.