Dieses Reglement, die entsprechenden kantonal übergeordneten Gesetze, gestützt darauf erlassene Ausführungsvorschriften des Kantons NW und des EWN-Verwaltungsrats, die jeweils gültigen Anschlussbeiträge sowie allfällig individuelle Vereinbarungen bilden die Grundlage für den Netzanschluss des Kantonalen Elektrizitätswerks Nidwalden (nachstehend EWN genannt) an die Endverbraucher von elektrischer Energie (nachstehend Netzanschlussnehmer genannt) sowie für Eigentümer von elektrischen Niederspannungsinstallationen, welche direkt an das Verteilnetz des EWN angeschlossen sind. Sie bilden zusammen mit den jeweils gültigen Preisstrukturen die Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen dem EWN und seinen Kunden.
Der Anschluss an das Netz gilt als Anerkennung dieses Reglements sowie der jeweils gültigen Ausführungsvorschriften und Preise.
Jeder Kunde hat auf Verlangen Anrecht auf Aushändigung dieses Reglements sowie der für ihn zutreffenden Preisstrukturen. Im Übrigen können sämtliche Unterlagen sowie die auf EWN anwendbaren kantonalen Gesetze, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen auf der Internet-Homepage des EWN (www.ewn.ch) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sowohl auf das weibliche wie das männliche Geschlecht.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die zwingenden bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften.
Bei Anschlüssen von elektrischen Installationen an die EWN-Verteilanlagen gelten als Netzanschlussnehmer:
- Der Eigentümer der anzuschliessenden Liegenschaft;
- Bei Baurechten oder Stockwerkeigentum die Baurechtsberechtigten oder Stockwerkeigentümer.
Nebst den gesetzlichen Grundlagen und den technischen Normen sind insbesondere die Werkvorschriften Bestandteil dieses Reglements