Die dem Konkordat beitretenden Kantone schliessen sich zusammen,
- um einheitliche Vorschriften aufzustellen, welche den Betrieb der unter das Konkordat fallenden Anlagen möglichst sicher gestalten, ohne die Kosten für Bau und Betrieb allzusehr zu erhöhen;
- um eine interkantonale Kontrollstelle einzusetzen, die technische Fragen zuhanden der Kantone begutachtet;
- um die einheitliche Anwendung der technischen Vorschriften zu fördern.
Die Halbkantone sind in allen Teilen den Kantonen gleichgestellt.