Dieses Gesetz regelt die Schifffahrt im Kanton sowie die Besteuerung von Schiffen.
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der interkantonalen Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee[2], der Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ)[3] und der Gewässergesetzgebung[4]. *