Die Bewilligung zur befristeten Zulassung von Schiffen ohne anerkannten Standplatz für den Vierwaldstättersee sowie von Schiffen mit ausserkantonalem Standort wird in Form einer Vignette beziehungsweise bei Schiffen mit ausländischem Standort in Form eines Ausweises erteilt.
Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats. Sie kann innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden.
Die Zulassung von Schiffen für nautische Veranstaltungen wird in der Bewilligung für die Veranstaltung geregelt.
Schiffe, die von einem Uferkanton für den Vierwaldstättersee zugelassen sind, benötigen keine zusätzliche Bewilligung.