Die Berechnung der Ausbildungskapazitäten bei den Spitälern richtet sich nach den Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgebildeter Fachpersonen.
Bei den übrigen Pflegebetrieben richtet sich die Berechnung nach der totalen Anzahl geleisteter Pflegestunden.
Die Berechnung erfolgt gemäss den Formeln im Anhang.