Auf den Zeitpunkt der Errichtung der Spital Nidwalden Immobilien-Gesellschaft wird das bestehende Dotationskapital des Kantonspitals Nidwalden in der Höhe von 40 Millionen Franken wie folgt aufgeteilt und festgesetzt:
| 1. | in ein Dotationskapital der Spital Nidwalden Immobilien-Gesellschaft in der Höhe von 30 Millionen Franken; und | ||
| 2. | in ein Dotationskapital des Kantonsspitals Nidwalden in der Höhe von 10 Millionen Franken. | ||
Das Dotationskapital des Kantonsspitals Nidwalden wird gemäss Art. 26 Abs. 1 SpitG auf den Zeitpunkt der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft in voll liberiertes Aktienkapital umgewandelt.