Gebühren: Verrechnung hoheitlicher Tätigkeiten als Vollzugsauftrag. Die Gebühren sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Tarife: Verrechnungen nicht hoheitlicher Tätigkeiten als Dienstleistungsauftrag. Tarife sind mehrwertsteuerpflichtig. Tarife sind nicht Gegenstand dieser Regelung.