Dieser Vertrag regelt die Finanzierung der Restkosten der Pflegeleistungen für versicherte Personen mit Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Seelisberg (Seelisberg), die mit Eintritt in ein anerkanntes Pflegeheim oder eine anerkannte Pflegeabteilung des Kantons Nidwalden (Nidwalden) ihren Wohnsitz nach Nidwalden verlegen.
Er enthält Bestimmungen zu den Kostengutsprachen für die Finanzierung der Restkosten der Pflegeleistungen für versicherte Personen mit Wohnsitz in Seelisberg, die in einem anerkannten Pflegeheim oder einer anerkannten Pflegeabteilung von Nidwalden Pflegeleistungen beziehen.