Die Neuanpflanzung von Weissdorn-Pflanzen (alle zu dieser Gattung zählenden Pflanzen) ist auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten.
Neuanpflanzungen nach Inkrafttreten dieses Regierungsratsbeschlusses müssen von der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer auf eigene Kosten gerodet werden. Im Falle der Nichterfüllung wird die Rodung verfügt.