Die Tiere sind so zu transportieren, dass jegliches Ansteckungsrisiko vermieden wird. Insbesondere dürfen Tiere, die in das Sanierungsgebiet eingeführt werden, nur in sauberen, desinfizierten Fahrzeugen transportiert werden, wobei der Transport von einem oder mehreren Zuchtbetrieben direkt zum Mastbetrieb zu erfolgen hat. Kontakte mit unsanierten Tieren sind strengstens untersagt.
Für den Abtransport von Schlachtschweinen aus dem Sanierungsgebiet müssen die Betriebe mit Transportfahrzeugen angefahren werden, die leer oder nur mit Schlachtschweinen beladen sind, die von einem sanierten Mastbetrieb stammen.
Während dem Transport von unsanierten Schweinen darf nirgends im Sanierungsgebiet das Fahrzeug abgestellt werden. Die Chauffeure haben saubere Arbeitskleider sowie gereinigte und desinfizierte Stiefel zu tragen und dürfen weder den Zucht- noch den Maststall betreten.