Das Amt für Justiz hat insbesondere folgende Aufgaben:
| 1. | das Führen des Hundeverzeichnisses in Zusammenarbeit mit einer externen Datenbank; | ||
| 2. | die Veranlagung und den Bezug der Hundesteuer; | ||
| 3. | die Unterbringung und Pflege streunender Hunde. | ||
In Fachfragen und bei Verfügungen gemäss Art. 9 Abs. 2 des Hundegesetzes konsultiert es die Kantonstierärztin oder den Kantonstierarzt.