Der Kanton bildet einen Eichkreis.
Das Eichamt (Fachstelle) führt als Vollzugsbehörde die dem Kanton obliegenden Aufgaben im Messwesen durch, soweit eine Aufgabe durch die Gesetzgebung nicht ausdrücklich einer anderen Instanz übertragen wird.
Die Eichmeisterinnen und Eichmeister vollziehen die ihnen durch die Gesetzgebung übertragenen Aufgaben.