Für Neubauten sowie für Änderungen an bestehenden Gebäuden mit einem voraussichtlichen Mehrwert von mehr als Fr. 250'000.– werden die Beiträge für die Bauzeitversicherung auf den Baubeginn entsprechend den bei der Anmeldung deklarierten Baukosten oder dem voraussichtlichen Mehrwert erhoben; die Prämie wird zum Satz für die Bauzeitversicherung erhoben.
Ergibt die Schätzung des fertigen Gebäudes eine Differenz zwischen den bei der Anmeldung der Bauzeitversicherung angegebenen Baukosten und dem rechtskräftigen Versicherungswert, wird die Beitragsdifferenz zurückgezahlt oder nacherhoben.
Bei Änderungen am Gebäude mit einem voraussichtlichen Mehrwert von weniger als Fr. 250'000.– erfolgt die Beitragserhebung mit der definitiven Versicherungspolice ab dem Datum des Baubeginns; die Prämie wird zum ordentlichen Prämiensatz erhoben.