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912.61

Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)

vom 25.11.2020 (Stand 02.02.2021)

Präambel

Der Landrat von Nidwalden,

gestützt auf Art. 60 Abs. 2 der Kantonsverfassung,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Kanton Nidwalden tritt der Vereinbarung vom 15. November 2019 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und ‑informatik in der Schweiz (VPTI)[1] bei.

Ziff. 2

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung gemäss Art. 30 der Vereinbarung zu beschliessen, sofern diese nicht den Bestand der öffentlichrechtlichen Körperschaft betreffen.

Ziff. 3

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

Er tritt gemäss Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes[2] in Kraft[3].

Egress

A 2020, 2346; A 2021, 489

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
25.11.2020 02.02.2021 Erlass Erstfassung A 2020, 2346; A 2021, 489

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 25.11.2020 02.02.2021 Erstfassung A 2020, 2346; A 2021, 489