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912.71

Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz

(VHIS)

vom 23.10.2024 (Stand 31.12.2024)

Präambel

Der Landrat von Nidwalden,

gestützt auf Art. 60 Abs. 2 der Kantonsverfassung,

beschliesst:

Ziff. 1.

Der Kanton Nidwalden tritt der Vereinbarung vom 16. November 2023 zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz[1] bei.

Ziff. 2.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung gemäss Art. 30 der Vereinbarung zu beschliessen, sofern diese nicht den Bestand der öffentlich-rechtlichen Körperschaft betreffen.

Egress

2024-051

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
23.10.2024 31.12.2024 Erlass Erstfassung 2024-051

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 23.10.2024 31.12.2024 Erstfassung 2024-051