Minderjährige gesuchstellende Personen über 16 Jahren haben zusammen mit einer Person, welche die gesetzliche Vertretung inne hat, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Minderjährige unter 16 Jahren müssen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Minderjährige unter 12 Jahren sind vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen. In jedem Fall hat die Person, welche die gesetzliche Vertretung inne hat, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Über den erfolgten Besuch der Veranstaltung wird eine Bestätigung mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Mit der Gesuchseinreichung bleibt die Bestätigung bis zum Abschluss des Verfahrens gültig.