Die Einwohnerregister enthalten gemäss Art. 6 des Registerharmonisierungsgesetzes[2] von jeder Person, die sich in einer Einwohnergemeinde niedergelassen hat oder aufhält, folgende Daten:
- Versichertennummer nach Artikel 50c des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung[3];
- Gemeindenummer des Bundesamtes und amtlicher Gemeindename;
- Gebäudeidentifikator nach dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) des Bundesamtes;
- Wohnungsidentifikator nach dem GWR, Haushaltszugehörigkeit und Haushaltsart;
- amtlicher Name und die anderen in den Zivilstandsregistern beurkundeten Namen einer Person;
- alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge;
- Wohnadresse und Zustelladresse einschliesslich Postleitzahl und Ort;
- Geburtsdatum und Geburtsort;
- Heimatorte bei Schweizerinnen und Schweizern;
- Geschlecht;
- Zivilstand;
- Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich oder auf andere Weise vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaft;
- Staatsangehörigkeit;
- bei Ausländerinnen und Ausländern die Art des Ausweises;
- Niederlassung oder Aufenthalt in der Gemeinde;
- Niederlassungsgemeinde oder Aufenthaltsgemeinde;
- bei Zuzug: Datum und Herkunftsgemeinde beziehungsweise Herkunftsstaat;
- bei Wegzug: Datum und Zielgemeinde beziehungsweise Zielstaat;
- bei Umzug in der Gemeinde: Datum;
- Stimm- und Wahlrecht auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene;
- Todesdatum.
Weiter enthalten die Einwohnerregister von jeder Person, die sich in einer Einwohnergemeinde niedergelassen hat oder aufhält, folgende Daten:
- weitere Angaben der zivilstandsamtlichen Ausweise (Name der Mutter und des Vaters);
- Erfüllung der Versicherungspflicht nach Art. 3 ff. des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung[4];
- Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes;
- Feuerwehrpflicht;
- einen Personenidentifikator für das Kindesverhältnis;
- einen Personenidentifikator des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin beziehungsweise des eingetragenen Partners.
Die Gemeinden können zudem freiwillig angegebene Merkmale führen wie namentlich: *
- Telefonnummer oder E-Mailadresse zum Zeitpunkt der Anmeldung;
- Zugehörigkeit zu einer althergebrachten Körperschaft nach Art. 107 der Kantonsverfassung[5].