Die 55 Sitze des Kantonsrates werden auf die Einwohnergemeinden nach folgendem Verfahren verteilt:
- Die Wohnbevölkerung des Kantons wird durch 55 geteilt. Die nächsthöhere ganze Zahl über dem Ergebnis bildet die erste Verteilungszahl. Jede Einwohnergemeinde, deren Bevölkerung das Vierfache dieser Zahl nicht erreicht, erhält vier Sitze. Sie scheidet für die weitere Verteilung aus. Die Wohnbevölkerung der verbleibenden Einwohnergemeinden wird durch die Zahl der noch nicht zugeteilten Sitze geteilt. Die nächsthöhere ganze Zahl über dem Ergebnis bildet die zweite Verteilungszahl. Jede Einwohnergemeinde, deren Bevölkerung das Vierfache dieser Zahl nicht erreicht, erhält vier Sitze. Sie scheidet für die weitere Verteilung aus. Dieses Verfahren wird wiederholt bis zu jener Verteilung, bei der die Wohnbevölkerung der verbleibenden Einwohnergemeinden das Vierfache der Verteilungszahl erreicht.
- Jede verbliebene Einwohnergemeinde erhält so viele Sitze, als die letzte Verteilungszahl in ihrer Bevölkerungszahl enthalten ist.
- Die restlichen Sitze werden auf die Einwohnergemeinden mit den grössten Restzahlen verteilt. Erreichen mehrere Einwohnergemeinden die gleiche Restzahl, so scheiden sie in der Reihenfolge der kleinsten Reste aus, die sich nach der Teilung ihrer Bevölkerungszahl durch die erste Verteilungszahl ergeben. Sind auch diese Reste gleich, so entscheidet das Los.