Die erste Sitzung eines Amtsjahres wird von der Ratsleitung einberufen.
Sie wird von der abtretenden Ratspräsidentin oder dem abtretenden Ratspräsidenten, oder wenn diese nicht mehr dem Rat angehören, vom ratsältesten anwesenden Mitglied eröffnet.
Die Konstituierung an der ersten Sitzung des Amtsjahres wird sachgemäss wie die Konstituierung zu Beginn der Amtsdauer durchgeführt.