Der Aufgabenbereich des Gerichtspräsidiums I umfasst:
- die Gerichtsverwaltung;
- die Geschäftsleitung des Gerichts und seiner Abteilungen;
- die Aufsicht über die dem Gericht unterstellten Behörden (ohne Aufsichtsbeschwerden in Strafsachen);
- alle Aufgaben und Rechtsgebiete, die nicht dem Gerichtspräsidium II zugewiesen sind;
- die Stellvertretung des Gerichtspräsidiums II, insbesondere bei Ausstand, Ferienabwesenheit, Krankheit und dergleichen.