Dieses Reglement regelt die Modalitäten des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen den Parteien und folgenden Behörden:
- Obergericht;
- Verwaltungsgericht;
- Kantonsgericht;
- Schlichtungsbehörde;
- Staatsanwaltschaft;
- Betreibungsamt;
- Konkursamt.
Die Vorschriften der Schweizerischen Zivilprozessordnung[3] und der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren[4] gelten sinngemäss auch für das Verwaltungsgericht.
Für den elektronischen Rechtsverkehr von ausländischen Zustellungsdomizilen oder an solche bleibt das Staatsvertragsrecht vorbehalten.