In ein Gerichtspräsidium ist wählbar, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- abgeschlossenes juristisches Studium;
- mehrjährige juristische Berufserfahrung;
- Anwaltspatent;
- keine Verlustscheine;
- keine strafrechtliche Verurteilung wegen Handlungen, die mit dem Gerichtspräsidium nicht zu vereinbaren sind, es sei denn, diese Verurteilung erscheine nicht mehr im Strafregisterauszug für Privatpersonen.