Wer neu eine Führungsposition bekleidet, hat nach der Übernahme dieser Position, in der Regel innert eines Jahres, ein Führungsseminar zu absolvieren. Dieses unterscheidet sich je nach Kaderstufe, Vorbildung und Erfahrung der betroffenen Person.
Das Finanzdepartement legt periodisch die zu absolvierende Führungsausbildung je Kaderstufe fest. Grundsätzlich sollen die Angebote der Weiterbildung Zentralschweiz genutzt werden. *
Für spezielle Berufsgruppen oder in Ausnahmefällen können die Vorgesetzten in Zusammenarbeit mit dem Personalamt andere gleichwertige Führungsausbildungen vorschreiben oder von einer Führungsausbildung dispensieren.
Planung, Steuerung und Kontrolle der Führungsausbildung ist Sache der Vorgesetzten. Das Personalamt stellt den Vorgesetzten jeweils Ende Jahr eine Liste derjenigen, welche eine entsprechende Ausbildung nicht abgeschlossen haben, als Hilfsmittel zur Verfügung.