Das Grundbuchamt gewährt den Amtsstellen des Kantons, den Einwohnergemeindekanzleien, dem Nachführungsgeometer oder der Nachführungsgeometerin, dem Elektrizitätswerk Obwalden, dem Entsorgungszweckverband Obwalden, den Korporationen sowie weiteren Institutionen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, den Zugriff auf die Daten des informatisierten Grundbuchs. Der Zugriff wird auf die Daten, die für die Erfüllung der jeweiligen amtlichen Aufgaben erforderlich sind, beschränkt.
Das Volkswirtschaftsdepartement bewilligt im Einzelfall den erweiterten Zugriff auf Grundbuchdaten im Abrufverfahren nach den Art. 28-30 der Grundbuchverordnung. Zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen mit den Benutzerinnen und Benutzern kann es eine private Trägerorganisation ermächtigen.