Der Regierungsrat ist in folgenden Fällen zuständig:
- Feststellung der Normalarbeitsverträge (Art. 324);
- Erteilung der Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren durch den Lagerhalter (Art. 482);
- Bewilligung des Vertriebes von Losen ausländischer Lotterien (Art. 515);
- Genehmigung der Vertragsbestimmungen einer staatlich anerkannten Pfrundanstalt (Art. 522);
- Genehmigung der Hausordnung von Pfrundanstalten (Art. 524);
- Aufsichtsbehörde für das Handelsregister (Art. 927);
- Ausfällung von Ordnungsbussen wegen unberechtigter Ausstellung von Warenpapieren (Art. 1155).