Diese Ausführungsbestimmungen:
- regeln die Zuständigkeiten im Bereich des Kantonswappens sowie der Wappen der Einwohnergemeinden;
- bezeichnen das Kantonswappen und die Gemeindewappen gemäss geltendem Gewohnheitsrecht;
- regeln den Vollzug der eidgenössischen Wappenschutzgesetzgebung durch die kantonalen und kommunalen Behörden.