Dieses Gesetz unterscheidet zwischen Übertretungen und Widerhandlungen gegen das kantonale Verwaltungs- und Prozessrecht.
Übertretungen sind Handlungen, die gegen die im 2. Abschnitt dieses Gesetzes statuierten Tatbestände verstossen.
Widerhandlungen gegen das kantonale Verwaltungs- und Prozessrecht sind Handlungen, die gegen strafbare Tatbestände ausserhalb dieses Gesetzes verstossen. Darunter fallen auch die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie Gemeinden, Korporationen und Genossenschaften aufgestellten Strafbestimmungen zum Schutze ihres Verwaltungsrechts; die Strafe kann nur Busse sein.