Das Amt für Justiz, falls der auszuzahlende Betrag Fr. 10 000.– übersteigt mit Genehmigung des Sicherheits- und Sozialdepartements, entscheidet aufgrund des Gesuchs des Opfers, der Akten des Strafverfahrens und seiner eigenen Abklärungen sowie der Berichte von Experten. Das Opfer ist verpflichtet, alle zur Beurteilung seines Gesuchs erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. *
Das Verfahren ist kostenlos.
Benötigt das Opfer sofortige finanzielle Hilfe, oder können die Folgen der Straftat nicht kurzfristig mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, so entscheidet das Amt für Justiz innert vier Wochen über die Ausrichtung eines Vorschusses. Übersteigt der Vorschuss die Entschädigung, so ist der Mehrbetrag zurückzuerstatten. Für die Rückforderung ist die Finanzverwaltung zuständig. *
Der Regierungsrat kann durch Vereinbarung die Vorbereitung der Entscheide einer geeigneten Stelle übertragen oder mit anderen Kantonen eine solche Stelle für diese Aufgabe errichten. *