Bei Kindern im Vorschulalter mit einer Behinderung, Entwicklungsverzögerung, Entwicklungseinschränkung oder Entwicklungsgefährdung ist die heilpädagogische Früherziehung Abklärungs- und Durchführungsstelle.
Die heilpädagogische Früherziehung hat die Fallführung inne.
Die heilpädagogische Früherziehung wird in der Regel am Wohnort des Kindes durchgeführt.
Schlägt die heilpädagogische Früherziehung für die Einschulung verstärkte Massnahmen vor, übergibt sie die Fallführung im Sinne des Mehraugenprinzips an den Schulpsychologischen Dienst. Wird im Kindergarten eine integrative Sonderschulung verfügt, endet die heilpädagogische Früherziehung nach einer kurzen Übergabezeit.
Die Zuständigkeit endet spätestens auf Ende Dezember des obligatorischen Kindergartens.