Das Sicherheits- und Sozialdepartement ist zuständig für:
- die Antragstellung für den Erlass des Behindertenkonzepts und der Bedarfsplanung gemäss Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) vom 6. Oktober 2006[3];
- die Antragstellung für die Anerkennung und den Entzug der Anerkennung von Leistungsangeboten gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. a und d der Verordnung;
- die Antragstellung für die Erteilung oder den Entzug von Betriebsbewilligungen gemäss Art. 4 der Verordnung;
- die Antragstellung für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen für Leistungsangebote gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. a und d der Verordnung.