Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Gesundheitskontrolle, die Gesundheitsberatung und die zahnprophylaktischen Massnahmen für Schüler und Schülerinnen der öffentlichen und privaten:
- Vorschulen (Kindergarten);
- Primarschulen;
- Schulen der Orientierungsstufen (Sekundarstufe I samt Untergymnasium).