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412.112

Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule

vom 18.06.2024 (Stand 01.08.2025)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden,

gestützt auf Artikel 121 Absatz 3 Buchstabe c des Bildungsgesetzes vom 16. März 2006[1],

beschliesst:

Anhänge

Art. 1 Stundentafel für die Volksschule

Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Stundentafel für die Volksschule. Es gibt eine Stundentafel für den Kindergarten und die Primarschule (Anhang 1) sowie eine Stundentafel für die Orientierungsschule (Anhang 2).

Art. 2 Umsetzung

Die Vorgaben der Stundentafel können mit pädagogisch begründeten, offenen Unterrichtsformen in Jahreslektionen umgesetzt werden.

Art. 3 Übergangsbestimmungen

Die Änderungen in der Stundentafel für die Volksschule werden wie folgt eingeführt:

  1. auf das Schuljahr 2025/2026: Erhöhung um je eine Lektion im Fach Mathematik in der 3. Klasse der Primarschule und im Fach Deutsch in der 4. Klasse der Primarschule sowie Reduktion um zwei Lektionen im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt in der 1. Klasse der Orientierungsschule;
  2. auf das Schuljahr 2027/2028: Erhöhung um zwei Lektionen im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt sowie Reduktion der Anzahl der zu wählenden Lektionen im Wahlpflichtbereich von acht auf sechs in der 3. Klasse der Orientierungsschule;
  3. auf das Schuljahr 2029/2030: Reduktion um eine Lektion im Fach Mathematik in der 1. Klasse der Orientierungsschule.

Egress

Information zum Erlass

 

Ursprüngliche Fundstelle: OGS 2024, 12

Ursprüngliches Inkrafttreten: 1. August 2025

 

Aufgehobener Erlass:

AB über die Stundentafel für die Volksschule vom 1. September 2015 (OGS 2015, 45 und 47)

OGS 2024, 12

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
18.06.2024 01.08.2025 Erlass Erstfassung OGS 2024, 12

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 18.06.2024 01.08.2025 Erstfassung OGS 2024, 12