Die kantonale Maturitätsprüfungskommission besteht aus sieben ordentlichen Mitgliedern und einer variierenden Zahl von Ersatzmitgliedern. An den Entscheiden der Maturitätsprüfungskommission wirken einzig die ordentlichen Mitglieder mit. *
Der Regierungsrat wählt die ordentlichen Mitglieder und das Präsidium der Maturitätsprüfungskommission für vier Jahre sowie die erforderlichen Ersatzmitglieder für ein Jahr. *
Die ordentlichen Mitglieder der Maturitätskommission bilden zusammen mit Ersatzmitgliedern das Expertengremium. Das Expertengremium kann sich für jede Schule unterschiedlich zusammensetzen und entscheidet in der jeweiligen Besetzung. *
Das Amt für Volks- und Mittelschulen führt das Sekretariat und nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Maturitätsprüfungskommission teil. *
Die Rektorin oder der Rektor der jeweiligen Maturitätsschule nimmt ebenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. *