Rahmen von zuzustimmen 3. Der Kant Berufsschul wird aufgeh 4. Der Regi Abs. 5 Bst. c des Bildungsgesetzes4 sowie die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen. onsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen vereinbarung vom 19. September 20025 oben. erungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
OGS 2007, 23
GDB 101.0
GDB 410.1
GDB 410.1
OGS 2002, 45
.71
Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) vom 22. Juni 20066
- Allgemeine Bestimmungen