Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Kantone Obwalden und Nidwalden im Bereich der Studienberatung.
Als Studienberatung gilt im Sinne dieser Vereinbarung:
. die Beratung von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten der drei letzten Gymnasialjahre in allen Fragen der Studienwahl;
. die Beratung von Studierenden an einer universitären Hochschule in allen Fragen der Studienwahl;
. die Beratung von Personen, die sich für ein Studium an einer universitären Hochschule interessieren.
Es werden folgende Beratungsarten unterschieden:
. Beratung mit Aktenführung;
. Kurzberatung ohne Aktenführung.